{"id":685,"date":"2022-02-13T14:08:22","date_gmt":"2022-02-13T13:08:22","guid":{"rendered":"https:\/\/2022.holzwirte.com\/about-us\/statutes\/"},"modified":"2022-02-13T14:31:17","modified_gmt":"2022-02-13T13:31:17","slug":"statutes","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/about-us\/statutes\/","title":{"rendered":"Statutes"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:66.66%\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"in-der-fassung-vom-07-04-2006\">&#8211; in der Fassung vom 07.04.2006 &#8211;<\/h3>\n\n\n\n<p>(durch Anklicken der \u00dcberschriften gelangt man zu den einzelnen Paragraphen)<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A71\">\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A72\">\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A73\">\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A74\">\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A75\">\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A76\">\u00a7 6 Organe des Vereins<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A77\">\u00a7 7 Vorstand<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A78\">\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A79\">\u00a7 9 Amtsdauer des Vorstands<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A710\">\u00a7 10 Beschlu\u00dffassung des Vorstands<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A711\">\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A712\">\u00a7 12 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A713\">\u00a7 13 Beschlu\u00dffassung der Mitgliederversammlung<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A714\">\u00a7 14 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A715\">\u00a7 15 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.holzwirte.com\/satzung.html#%C2%A716\">\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;<strong>BUND DEUTSCHER HOLZWIRTE e.V.<\/strong>&#8222;.<br>Sitz des Vereins ist Hamburg.<br>Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die F\u00f6rderung der Holzwirtschaft durch Austausch beruflicher Erkenntnisse und Erfahrungen sowie durch Pflege pers\u00f6nlicher Bindungen seiner Mitglieder,<\/li><li>die F\u00f6rderung des fachlichen Fortkommens seiner Mitglieder,<\/li><li>die Aufkl\u00e4rung und Information \u00fcber das Studium der Holzwirtschaft.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb gerichtet.<br>Der Verein kann zur Erf\u00fcllung seines Zwecks anderen holzwirtschaftlichen Vereinigungen beitreten oder mit diesen zusammenarbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>ordentliche Mitglieder,<\/li><li>Ehrenmitglieder,<\/li><li>institutionelle Mitglieder.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>jeder Holzwirt, der an einer Universit\u00e4t oder gleichgestellten Bildungsst\u00e4tte, deren Lehrplan der an der Universit\u00e4t Hamburg geltenden Studienordnung f\u00fcr den Studiengang Holzwirtschaft entspricht, seine <a href=\"http:\/\/www.holzwirte.info\/sites\/satzung.cfm\">Ausbildung<\/a> abgeschlossen hat,<\/li><li>jeder voll immatrikulierte Student der Holzwirtschaft an einer der in Punkt 1 genannten Bildungsst\u00e4tten,<\/li><li>jede vollj\u00e4hrige Person, die zwar nicht die Voraussetzungen der Punkt 1 oder 2 erf\u00fcllt, jedoch aufgrund ihrer holzwirtschaftlichen Fachkenntnisse geeignet erscheint, den Zweck des Vereins zu f\u00f6rdern und sich hierzu verpflichtet.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Antrag mu\u00df auf dem von dem Verein hierf\u00fcr vorgesehenen Formblatt gestellt werden und s\u00e4mtliche darin geforderten Angaben sowie die Einzugserm\u00e4chtigung f\u00fcr die Mitgliedsbeitr\u00e4ge enthalten. Das Fehlen einer dieser Angaben, insbesondere der Einzugserm\u00e4chtigung, f\u00fchrt zur Ablehnung des Antrags.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gr\u00fcnden zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Ehrenmitglied kann auf Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung werden, wer durch au\u00dferordentliche Leistung den Verein oder die gesamte Holzwirtschaft f\u00f6rdert oder gef\u00f6rdert hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Institutionelles Mitglied k\u00f6nnen andere holzwirtschaftliche Vereinigungen aus dem In- und Ausland werden. \u00dcber den formlosen schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li><li>durch freiwilligen Austritt,<\/li><li>durch Streichung von der Mitgliederliste,<\/li><li>durch Ausschlu\u00df aus dem Verein.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schlu\u00df eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann durch Beschlu\u00df des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen, sofern dem Verein eine aktuelle Anschrift des Mitglieds bekannt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschlu\u00df des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlu\u00dffassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Vorstandssitzung zu verlesen. Der Beschlu\u00df \u00fcber den Ausschlu\u00df ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzumachen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Die Berufung mu\u00df innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung \u00fcber die Berufung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df als nicht erlassen. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df keinen Gebrauch oder vers\u00e4umt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df mit der Folge, da\u00df die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Erteilung der Einzugserm\u00e4chtigung ist Beitrittsvoraussetzung. Im Falle einer R\u00fccklastschrift sind die hierdurch entstehenden Kosten von dem betreffenden Mitglied zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ehrenmitglieder und institutionelle Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Zur Vermeidung von H\u00e4rten kann der Vorstand den Beitrag in Sonderf\u00e4llen erm\u00e4\u00dfigen oder erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>der Vorstand<\/li><li>die Mitgliederversammlung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen, dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.<br>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch ein Mitglied des Vorstands vertreten.<br>Mit dem Vorstand ist ein stellvertretendes Vorstandsmitglied zu w\u00e4hlen. Dieses tritt an die Stelle eines ausscheidenden Vorstandsmitgliedes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr die Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br>Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Einberufung der Mitgliederversammlung;<\/li><li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung;<\/li><li>Aufstellung eines Haushaltsplans f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr; Buchf\u00fchrung;<\/li><li>Erstellung eines Jahresberichts;<\/li><li>Abschlu\u00df und K\u00fcndigung von Arbeitsvertr\u00e4gen;<\/li><li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschlu\u00df von Mitgliedern.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Vorstand erstellt f\u00fcr die Dauer seiner Amtszeit eine Gesch\u00e4ftsordnung, in der die Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen Vorstandsmitglieder namentlich geregelt ist. Diese Gesch\u00e4ftsordnung wird allen Mitgliedern binnen sechs Wochen nach der Wahl des Vorstandes zusammen mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung bekannt gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 9 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Eine einmalige Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. W\u00e4hlbar sind nur ordentliche und Ehrenmitglieder. <\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 10 Beschlu\u00dffassung des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden schriftlich, fernm\u00fcndlich oder telegrafisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung ein Beisitzer.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Beschlu\u00dffassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken in ein Beschlu\u00dfbuch einzutragen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefa\u00dften Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Vorstandsbeschlu\u00df kann auf schriftlichem Wege gefa\u00dft werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied &#8211; auch ein Ehrenmitglied &#8211; eine Stimme. Institutionelle Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Bevollm\u00e4chtigung ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, Entlastung des Vorstands;<\/li><li>Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrags;<\/li><li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands;<\/li><li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer;<\/li><li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li><li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Beschwerde gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags sowie \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df des Vorstands;<\/li><li>Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>In Angelegenheiten, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschlie\u00dfen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zust\u00e4ndigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 12 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Bei entsprechender Zustimmungserteilung k\u00f6nnen einzelne Mitglieder das Einladungsschreiben auch mit elektronischer Post erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 13 Beschlu\u00dffassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem Beisitzer geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlleiter \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Protokollf\u00fchrer wird vom Versammlungsleiter bestimmt; zum Protokollf\u00fchrer kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung mu\u00df schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen. \u00dcber die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder stets beschlu\u00dff\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung fa\u00dft Beschl\u00fcsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von vier F\u00fcnfteln erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmenzahlen erreicht haben.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 14 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, da\u00df weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 15 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese mu\u00df einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 11 bis 14 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a><\/a>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 13 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind alle Vorstandsmitglieder allein vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das gesamte Vereinsverm\u00f6gen der Stiftung Holzwirtschaft Hamburg zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, da\u00df der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 07.04.2006 beschlossen und ersetzt die Satzung in der Fassung vom 16.02.1977.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:33.33%\">\n<p><strong>Downloads<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Satzung als PDF<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8211; in der Fassung vom 07.04.2006 &#8211; (durch Anklicken der \u00dcberschriften gelangt man zu den einzelnen Paragraphen) \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr\u00a7 2 Zweck des Vereins\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft \u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge\u00a7 6 Organe des Vereins\u00a7 7 Vorstand\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands \u00a7 9 Amtsdauer des Vorstands\u00a7 10 Beschlu\u00dffassung des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":481,"menu_order":56,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-685","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/685","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=685"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/685\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":689,"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/685\/revisions\/689"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/481"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.holzwirte.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=685"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}